Bürgerinitiative Anhalt – FREIE WÄHLER – Fraktion im Stadtrat Köthen/Anhalt

 

 

Stadträte:

St. Reisbach (Fraktionsvorsitzender)

Für die FREIEN WÄHLER

 

T. Gahler

Für die Bürgerinitiative Anhalt-Köthen

 

 

J. Kümpfel

Für die Bürgerinitiative Anhalt-Köthen

 

 

Sachkundige Einwohner:

D. Schwarz

Für die FREIEN WÄHLER

 

 

O. Huß

Für die Bürgerinitiative Anhalt-Köthen

Besetzung in den Ausschüssen:

Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss:

  • T. Gahler

Hauptausschuss:

  • St. Reisbach

Rechnungsprüfungsausschuss:

  • J. Kümpfel

  • O. Huß

Sozial- und Kulturausschuss:

  • St. Reisbach

  • D. Schwarz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Besetzung in den Gremien/Arbeitsgruppen:

Arbeitsgruppe Tierpark:

  • St. Reisbach

Arbeitsgruppe Vernässung:

  • T. Gahler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen der Bürgerinitiative Anhalt-Köthen – FREIE WÄHLER

 

Amtsblatt Köthen/Anhalt - 2015

Amtsblatt Köthen/Anhalt - 2016

Amtsblatt Köthen/Anhalt - 2017

 

Amtsblatt Köthen/Anhalt - Januar 2018

 

Zum politischen Aschermittwoch veröffentlichen wir unseren im Amtsblatt nicht erschienenen Beitrag vom Januar 2018.

Begründung: „Ihren Fraktionsbeitrag für das nächste Amtsblatt werden wir nicht veröffentlichen.

Laut Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2004, der Ihnen bereits zur Kenntnis vorliegt (per Mail am 20.07.2017), hat jede Fraktion die Möglichkeit, „Vorschläge, Anregungen und Meinungen zu kommunalen Anliegen im Umfang bis zu einer halben Seite“ zu veröffentlichen.

Weiter wird in der Darlegung des Beschlusses ausgeführt, dass sachliche Positionen aus der Fraktionstätigkeit zu erläutern sind, zu kommunalen Themen Stellung zu nehmen ist und Vorschläge öffentlich zu machen sind.“

„Die Verwaltung kann in unseren Ausführungen nicht erkennen, dass aus der Arbeit in unserer Fraktion sowie über Vorschläge und Meinungen zu kommunalen Anliegen berichtet wird.“

Unser Beitrag wurde am letzten Abgabetag um 14:52 Uhr eingereicht. Die Verwaltung hat die Frist am letzten Abgabetag - meist einem Freitag - auf 12:00 Uhr festgelegt. Die gibt weder der Stadtratsbeschluss her, noch deckt es sich mit den gesetzlichen Fristenregelungen. Ein klärendes Gespräch fand im Rathaus statt. Auf Anfrage sind die Begründung/Darlegung des Sachverhalts und der Stadtratsbeschluss öffentlich.

 

Nun der vorgesehene Beitrag:

[Liebe Köthener Bürgerinnen und Bürger!

Zunächst allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018!

Man könnte vermuten, dass wir uns wieder in der Zeit der letzten beiden Diktaturen bewegen. Gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auch für das Amtsblatt?

Wer das letzte (12/2017) gelesen hat, wird auf den Artikel der LINKEN gestoßen sein. Dieser wurde durch den Herausgeber kommentiert.
1. Warum nutzt der Herausgeber nicht seine, für ihn vorgesehene Berichtsspalte auf der ersten Seite?
2. Eine prompte indirekte Antwort der Verwaltung erfolgt oft auf Beiträge der Bürgerinitiative Anhalt (jetzt auch bei der Fraktion der LINKEN - Kommentar) im selben Amtsblatt - uns ist es erst möglich im nächsten Amtsblatt zu reagieren... (Es wird vom Herausgeber/Verwaltung gelesen, für gut oder schlecht befunden, ggf. genehmigt, zensiert oder eine Veröffentlichung verweigert)?
3. Meinungen der Fraktionen müssen nicht immer mit denen der Verwaltung übereinstimmen, es steht direkt über den Beiträgen „AUS DEN FRAKTIONEN“!?

Auch Beiträge unserer Fraktion wurden teils nicht veröffentlicht. Die Gründe sind mannigfaltig. Mal zu lang, mal kein Bezug zu Köthen, Ross und Reiter dürfen nicht genannt werden oder mal einfach nicht erwünscht, da zu kritisch...

Auch ein Verein konnte seinen Beitrag im Dezember 2017 nicht veröffentlichen. Dem Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. als Initiator der Unterschriftensammlung zur Fasanerie wurde der Beitrag zur Fasanerie/Bürgerbegehren/Arbeitsgruppe nicht genehmigt. Die Gründe der Ablehnung waren: „klare (zum Teil politische) Meinungsäußerung“ (Jede Meinungsäußerung ist politisch motiviert, z.B. Forderung zum Erhalt eines alten hist. Bahnhofes oder für mehr Rente), „der Beitrag war nicht von einem eingetragenen Verein unterschrieben“ (Der Vorsitzende des Vereins hat unterschrieben; es gibt viele Beiträge im Amtsblatt ohne Nennung des Vereins in der letzten Zeile des Beitrages – zudem wurde eine Abänderung noch angeboten...), „Vereine haben nur die Möglichkeit, über Ihre Vereinstätigkeit in einem vorgegebenen Rahmen zu berichten, z.B. Hinweise auf Veranstaltungen, Rückblicke auf Veranstaltungen oder Inhalte aus der Vereinsarbeit“ (Hat der Verein also keine Vereinsarbeit geleistet, gab es keinen Rückblick auf die Unterschriftenaktion etc.?).

Das Flugblatt – historische und bedeutsame Beispiele kennt jeder – wird auch in Köthen eine „Renaissance“ erleben!

Die Bürgerinitiative wird in Zusammenarbeit mit dem Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V., aber auch mit verschiedenen Stadträten, denen eine vollumfängliche Aufklärung der verschiedenen Umstände am Herzen liegt (Abwasserverband, Bericht zur Fasanerie etc.), Flugblätter zur ungefilterten Information der Bürger herausgeben und verteilen. So verstehen wir Bürgerrechte!]

 

Mit den besten Wünschen!

Ihre Fraktion der Bürgerinitiative Anhalt-Köthen/FREIE WÄHLER

Thomas Gahler – Steffen Reisbach – Jürgen Kümpfel

 

Ausführliche Begründung:

"Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Köthen Nr. 04/StR/03/020 vom 28.10.2004 Darlegung des Sachverhaltes:


Mit Beschluss des Stadtrates vom 28. Oktober 2004 wurde den Fraktionen des Stadtrates der Stadt Köthen (Anhalt) die Möglichkeit eingeräumt, einen Beitrag im Namen der Fraktion zu veröffentlichen. Wörtlich lautet der Beschlusstext:

„Der Stadtrat beschließt, dass jeder Fraktion sowie dem Stadtrat von Bündnis 90/Die Grünen im Amtsblatt der Stadt Köthen ab Amtsblatt November in jeder Ausgabe die Möglichkeit eingeräumt wird, Vorschläge, Anregungen und Meinungen zu kommunalen Anliegen im Umfang bis zu einer halben Seite zu veröffentlichen.“

Üblicherweise wird mit dem abgedruckten Text auch ein Foto der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors veröffentlicht. Außerdem wird dieser am Ende des Beitrages namentlich benannt. Autoren der Fraktionsbeiträge können Mitglieder der Fraktion oder Sachkundige Einwohner sein. Für den Inhalt der Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich.

Es ist verständlicher Weise für die Autoren sehr schwer, den Inhalt einer „halben Seite im Amtsblatt“ zu bemessen, da die vom druckenden Verlag zu Grunde gelegten Maßstäbe andere sind, als in einem Word-Dokument. Hinzu kommt, dass der vom Verlag durchgeführte Umbruch (das Anpassen der Textzeilen an das Seitenlayout) in jeder Ausgabe variieren kann, da dies in Abhängigkeit von vorangegangenen und nachfolgenden Texten erfolgt. Ziel hierbei ist es immer, ein für den Leser gut gestaltetes, gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erreichen.

In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Beiträge der Fraktionen den vorgesehenen Platz von bis zu einer halben Seite deutlich überschritten haben. Um den Stadtratsbeschluss korrekt umzusetzen, aber auch aus Gründen der Gleichbehandlung sowie aus Platzgründen (die Seitenanzahl ist vertragsbedingt beschränkt) ist nach Wegen gesucht worden, um die vorgegebene Länge der Fraktionsbeiträge einzuhalten.

Um den Autoren die Einschätzung zu erleichtern, wieviel eine halbe Seite Amtsblatt bedeutet, ist von der Redaktion der Richtwert von max. 2.900 Zeichen (mit Leerzeichen) vorgegeben worden. Erfahrungsgemäß füllt diese Zeichenanzahl inklusive der abschließenden Kontaktdaten der Fraktion und eines Fotos ungefähr eine halbe Seite im Amtsblatt.
Geringe Überschreitungen der Zeichenanzahl wurden in der Vergangenheit durchaus toleriert, ja sogar einkalkuliert. Bei deutlicher Überlänge wurden die Autoren gebeten, Ihren Beitrag entsprechend anzupassen.

Zugunsten von mehr Text auf das Foto zu verzichten, ist auch hier – in Bezug auf die Gleichbehandlung (und da ein Foto in den Beiträgen dem Layout überaus zuträglich ist) – aus Sicht der Redaktion - nicht wünschenswert.

Anlage 1

Auszug aus dem Vertrag mit dem Wittich Verlag

§ 4

Herausgeber der Zeitung "Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) für die Verwaltungsgemeinschaft Köthen, Arensdorf Baasdorf" ist die Stadtverwaltung Köthen. Da jedoch das gesamtwirtschaftliche Risiko bzgl. der o.g. Zeitung der Verlag übernimmt, liegen die Titelrechte der o.g. Zeitung beim Verlag

1. Textveröffentlichungen
Verantwortlich für den Textteil ist der Auftraggeber. Der Verlag veröffentlicht in seinem Auftrag alle öffentlichen oder sonstigen amtlichen Bekanntmachungen, Nachrichten ortsansässiger Kirchen, Verbände und Vereine sowie Notrufe, Bereitschaftsdienste, Standesamts- und Schulnachrichten und Altersgratulationen. Leserbriefe sowie Artikel mit parteipolitischen Aussagen jeder Art werden nicht veröffentlicht. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen und Einzelpersonen, Werbung für Kapellen und Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. sowie Firmenwerbung jeglicher Art nur in Form von kostenpflichtigen Anzeigen veröffentlicht werden. Eine kostenlose Veröffentlichung innerhalb des redaktionellen Teils des Amtsblatts kann nicht erfolgen. Ausgenommen sind die vorgenannten Bestandteile in Mitteilungen aus der Verwaltung.

2. Anzeigen/ Beilagen
Die Veröffentlichung von Werbeanzeigen, Familienanzeigen, sonstige Insertionen und Beilagen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Pressegesetzes und des Wettbewerbsrechtes Ihre Akquisition und die kostenmäßige Abwicklung ist ausschließlich Sache des Verlages. Anzeigen/ Beilagen politischer Parteien sind zulässig. Sollte die Verwaltung Anzeigen von Bürgern - vor allem Privatanzeigen - entgegennehmen, so erhält die Verwaltung 10 % des
Rechnungsnettobetrages dieser Anzeigen als Aufwandsentschädigung vergütet."

 

 

Amtsblatt Köthen/Anhalt - März 2016

_________

 

Amtsblatt Köthen/Anhalt - Februar 2016

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

über die positiven Reaktionen, die ich durch Sie erfahren habe, bei Begegnungen auf der Straße oder anderen Gelegenheiten über den hier er schienenen Januar-Artikel war ich echt beein druckt und gerührt. Wer mich kennt weiß, dass ich ein Kerl mit Ecken und Kanten bin. Nicht immer pflegeleicht. Ich nenne die Dinge beim Namen, ganz nach dem Motto - Klarheit und Wahrheit keine faulen Kompromisse in der Po litik - spreche sie aus und komme erst wieder zur Ruhe wenn sie erledigt sind. Nicht immer gelingt das reibungslos. Doch als Sportler habe ich gelernt mit Siegen und Niederlagen fair umzugehen. Die Bewerber in der Oberbürger meisterwahl des vergangen Jahres hatten alle auf ihren Veranstaltungen und in den Faltblät tern eine nachhaltige Gesundung der Köthener Finanzen versprochen. Wir haben nun das Glück alle Bewerber in verantwortungsvoller Position im Stadtrat wiederzufinden, um den damaligen Worten in der heutigen Haushaltsdiskussion auch Taten folgen zu lassen. Leider ist Frau Hinze, deren vielfältiges kommunalpolitisches Engagement ich sehr geschätzt habe, nicht mehr unter uns. 

Die Fraktion Bürgerinitiative Anhalt-Köthen/Freie Wähler will sich der Ver antwortung gegenüber den Wählern stellen und hat deshalb im letzten Artikel Vorschläge zur Haushaltssanierung unterbreitet. Als neue Kraft im Stadtrat sehen wir uns hier besonders in der Pflicht, eine transparente dem Bürger und der Kommune verpflichtende Politik zu gestalten. Diese sollen uns langfristig finanziell unabhän gig machen und die Zukunft unsere Kreisstadt sichern. So hatten wir vorgeschlagen eine wei tere Tochtergesellschaft zu gründen. Nennen wir sie Services GmbH. Die Stadt als bisheri ger Träger der handwerklichen Personalberei che gliedert diese in eine privatwirtschaftliche GmbH aus. Diese Gesellschaft übernimmt die Mitarbeiter, die Gebäude und Liegenschaften, den Fuhrpark und deren Ausrüstung. Die GmbH wird durch eine eigene, von der Verwaltung un abhängige Geschäftsleitung geführt. Die Stadt Köthen und der Stadtrat werden zu Gesellschaf ter und stellen anteilig auch Mitglieder im den Aufsichtsrat. Diese Service GmbH beteiligt sich an Ausschreibungen verschiedener Gewerke wie z. B. der Grünflächenpflege, dem Winterdienst oder anderen ausgeschriebenen Leistungen der Kommunen. Dabei ist sie nicht ausschließlich auf die Stadt fokussiert, sondern kann im Rah men ihrer Leistungsfähigkeit, auch Leistungser bringer für andere Kommunen im Umfeld tätig sein.

Die Stadt Köthen profitiert in einem sol chen Konstrukt gleich in mehrfacher Hinsicht: Durch die klar umrissene Leistungsanforderung einer Ausschreibung der fachgerechten Erfül lung dieser Aufgabe, durch die damit einher gehende Kostentransparenz bei gleichzeitiger Ausgabenminimierung, durch den Wegfall der direkten Personalkosten im Haushalt, der Pla nungsnotwendigkeiten für Gebäude, Fahrzeu ge und Maschinen sowie der Wegfall von Ge brauchsmitteln und Nebenkosten wie Steuern, Kraftstoffe, Strom, Heizung, Wasser, Gas Versi cherungen etc. Hier kann mit einen Einsparpo tenzial von 1.800.000 EUR gerechnet werden. Das sichert uns langfristig die nötigen Spiel räume, um die kommunale Kultur- und Sozial politik, also die freiwilligen Aufgaben Köthens, das Herzstück der Kommunalpolitik, zu sichern. Hier geht es um Lebensqualität in unserer Stadt, die bestimmt wird durch z. B. Beratungsstel len, Museen, Bibliothek, Jugendeinrichtungen, Sportplätze, Freizeitangebote, Tierparks usw. Je knapper das Geld wird, desto mehr geraten gerade diese Leistungen in Bedrängnis. Damit muss Schluss sein.

Wir fordern alle anderen Fraktionen auf, sich unseren Vorschlägen zu stellen, auch wenn ich zugeben muss diese nicht bequem sind, aber dafür langfristig die großen Herausforderungen an unsere Kommune sichern. Dafür engagiere ich mich auch über die Stadtgrenze von Köthen hinaus.

Ihr Steffen Reisbach

Fraktionsvorsitzender

 

Amtsblatt Köthen/Anhalt - Januar 2016

 

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Haushalt 2016 der Stadt Köthen wird im Stadtrat wieder viele Diskussionen erleben. Wir, die Fraktion BI/FW, scheuen uns nicht, den Finger in die Wunde zu legen und wollen von der bisher gängigen Flickschusterei des „nur dort ein wenig und dort ein wenig einsparen Wollens“ abgehen, so wie es in den vergange nen Jahren zuvor praktiziert worden ist. „Nicht jammern sondern handeln“ sollte künftig unser Kredo lauten. Die Sozial- und Kulturpolitik kann nicht weiter zum Steinbruch der Haushalts konsolidierung verkommen. Hier ist ein Ende der viel beschriebenen Fahnenstange erreicht. Unsere Vorschläge greifen tiefgründiger und werden sich erst nach einem längeren Zeitraum „rechnen können“ für den defizitären Haus halt der Stadt. Es eröffnet uns die Chance, neu über lokale Gegebenheiten nachzudenken und erfolgreich Veränderungen einzuleiten, die wir dringend in Köthen benötigen, um den Stadt haushalt zunächst zu konsolidieren und dann im Ergebnis dessen schuldenfrei zukünftigen Gestaltungsspielräume auch den kommenden Generationen zu ermöglichen. Hier nur zwei Punkte, die ich an dieser Stelle herausgreifen will.

Die Stadt leistet sich nach wie vor noch eine zu große Verwaltung, pro 1000 Einwohner 4,5 An gestellte. Die Stadt Zerbst ist bei einem Stand von 2,5 pro 1000 Einwohner angekommen und das Land Sachsen- Anhalt selbst kommt mit 4,0 Angestellte pro 1000 Einwohner aus. Hier setzen wir an. Wir greifen den Vorschlag der Kommunalaufsicht auf und schlagen vor, das Bauordnungsamt in die Verantwortlichkeit des Landkreises zu überführen, so dass in einem ersten Schritt der Haushalt jährlich mit über 360.000 EUR entlastet werden kann. Paral lel dazu muss über die weitere Gründung von Tochtergesellschaften der Stadt nachgedacht werden. In die Überlegungen sind vor allem die handwerklich tätigen Personalbereiche einzu beziehen. In über 1000 Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland wird dies seit Jahren schon erfolgreich praktiziert und positi ve Resultate sind nachweisbar. Hier schlummert ein weiteres Einsparpotenzial in Millionenhöhe. Der Bürger kann nicht weiterhin mit immer hö heren Abgaben belastet werden.

Zum Thema Kita-Gebühren gibt es auch neu artige Lösungsansätze, die zu einer Entlastung des städtischen Haushalts und der Senkung der Elternbeiträge führen können. Dazu allerdings müssen unsere gewählten Volksvertreter in Magdeburg aktiv werden. Das Land Sachsen-Anhalt plädiert immer auf seine Bildungshoheit, also kann das Land auch die Kosten der Kinder betreuung übernehmen. 4,7 Mill. EUR Lohnkos ten die dafür im städtischen Haushalt vorgese hen sind, würde die Stadt dadurch einsparen. Die Bildung beginnt in der Kita und nicht erst in der Grundschule. Weitere Gestaltungsvorschlä ge zur Entlastung des städtischen Haushalts werden von unserer Fraktion in die aktuelle Haushaltsdiskussion eingebracht werden. Wir laden die anderen Fraktionen des Stadtrates dazu ein, uns mit unseren bürgerentlastenden Vorschlägen zu unterstützen. Die Umgestaltung der Kommune als Dienstleistungsunternehmen ist sicherlich eine große Herausforderung. Wir wollen damit ein Zeichen setzen und getreu un serer Wahlversprechen den Menschen in unse rer Stadt signalisieren, dass sie an erster Stelle stehen und nicht an letzter.

Steffen Reisbach

Fraktionsvorsitzende

 

Stadtrat Hans-Joachim Scholz (fraktionslos) informiert

Stellungnahme der Bürgerinitiative Anhalt- Köthen zum Beschluss 1 BvR 2961/14 - Rn (1-70) der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen „An schlussbeitrag II“ vom 12. November 2015

Die BÜRGERINITIATIVE SACHSEN-ANHALT-KÖ THEN (BI) befasste sich in ihrer Zusammenkunft am 12. Januar 2016 unter anderem auch mit der Haltung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zum o. g. Beschluss des Bundesverfassungsgerich tes in Sachen „Anschlussbeitrag II“ für Abwasser anschlüsse. Wie sich zeigte, interessiert sich dafür ein breiter Kreis der betroffenen Grundeigentü mer im Lande und es wurde sehr deutlich, dass es kein Verständnis für diese Ablehnung des o. g. Beschlusses für das Land durch die Landesregie rung von Sachsen-Anhalt gibt die in der MITTEL DEUTSCHEN ZEITUNG (MZ) vom 8. Januar 2016, Seite 3, deutlich erklärt wurde. Für uns Bürger der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich daraus die Frage, welchen Sinn dann noch die obersten Ge richte in unserem Lande haben, wenn sich an ihre Beschlüsse nicht alle Länder gebunden fühlen!

Es gab in der Vergangenheit bereits Protestaktio nen im großen Umfang gegen diesen sogenann ten „Anschlussbeitrag II“ (z. B. mit zehntausenden Unterschriften aus Hecklingen und Umgebung, in Hettstedt usw.) der nach Auffassung der BI ANHALT-KÖTHEN nicht durch die Landesgesetz gebung gedeckt ist und zu dessen Eintreibung viele Abwasserverbände des Landes durch die Landes regierung gezwungen wurden, obwohl sie ihre Aufwendungen durch die laufenden Gebühren abdecken konnten. Vor dem Verwaltungsgericht in Halle ist seit dem 26.06.2015 die Klage eines Köthener Bürgers gegen diesen Beitrag anhän gig. Auch die BI ANHALT-KÖTHEN protestiert ge gen diese Haltung der Landesregierung und wird diesen Protest in Form eines Schreibens an Herrn Ministerpräsident R. Haseloff artikulieren, wozu ab sofort eine Unterschriftenaktion den Bürgern Ge legenheit geben wird, sich an diesem Protest aktiv zu beteiligen.

Köthen, 14.01.2016

Hans-Joachim Scholz

Stadtrat

 

 

 

 

 

 

www.bürgerinitiative-anhalt.de